Zollbestimmungen für das Großherzogtum Luxemburg:

Es gibt im Reiseverkehr innerhalb der Europäischen Union keine Beschränkungen abgabenrechtlicher Art für im Reisegepäck mitgeführte Waren zu privaten Zwecken, die ausschließlich für Ihren Eigenbedarf genutzt werden.

Als Eigenbedarf für Personen ab 18 Jahren dürfen folgende Mengen an Tabak und alkoholischen Getränken mitgeführt werden:

Alle Angaben verstehen sich pro Person!