Zollbestimmungen für das Großherzogtum Luxemburg:
Es gibt im Reiseverkehr innerhalb der Europäischen Union keine Beschränkungen abgabenrechtlicher Art für im
Reisegepäck mitgeführte Waren zu privaten Zwecken, die ausschließlich für Ihren Eigenbedarf genutzt werden.
Als Eigenbedarf für Personen ab 18 Jahren dürfen folgende Mengen an Tabak und alkoholischen Getränken mitgeführt werden:
- 1000 Gramm losen Tabak und 800 Zigaretten oder 400 Zigarillos oder 200 Zigarren
- 10 Liter Alkoholische Getränke mit mehr als 22% Vol.
- 10 Liter Alkoholhaltige Süßgetränke (Alkopops)
- 20 Liter "Zwischenerzeugnisse"
(z.B. Likörwein, Wermutwein, Madeira, Sherry, Portwein, Campari)
- 90 Liter Wein (hiervon max. 60 Liter Schaumwein bzw. Sekt)
- 110 Liter Bier
- 10 kg Kaffee
Alle Angaben verstehen sich pro Person!